Regelungen im Kleingartenverein

Website des Kleingartenvereins Am Equipagenweg

Regelungen im Kleingartenverein

Hier ein Auszug aus den Regeln in unserem Kleingartenverein:

Allgemein

Für die Gärten des KGV Am Equipagenweg e.V. gilt das Bundeskleingartengesetz und die Kleingartenordnung des Kreisverbandes Leipzig der Kleingärtner Westsachsen e.V. Am wichtigsten jedoch ist die Mitwirkung für den Verein sowie nachbarschaftliche Höflichkeit und gegenseitige Rücksichtnahme.

Kleingärtnerische Nutzung

Zur kleingärtnerischen Nutzung eines Gartens gehört der Obst- und Gemüseanbau aber auch der Anbau von Kräutern, Heilpflanzen und Nutzpflanzen (z.B. Sonnenblumen). Mindestens 1/3 der gesamten Gartenfläche sollte auf diese Art und Weise genutzt werden. Hecken und Zäune innerhalb der Gartenanlage dürfen eine Höhe von 1,20 m nicht überschreiten. Eine Ausnahme bilden Hecken im Außenbereich der Gartenanlage und Hecken, welche zur Abtrennung eines Erholungsbereichs im inneren des Gartens dienen. In diesem Fall ist eine Höhe von 1,80 m die Höchstgrenze. Der Rückschnitt von Hecken darf nicht im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September geschehen (§ 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz). Ausgenommen sind Pflege- und Formschnitt, wobei auf brütende Vögel geachtet werden sollte. Bei Ziergehölzen (Flieder, Konifere, usw.) sollte die Wuchshöhe so begrenzt werden, dass keine Beschattung der Nachbargärten vom Gehölz ausgeht. Jedoch ist eine Maximalhöhe von 4m einzuhalten. Das Pflanzen von Waldbäumen ist untersagt. Wild ausgesäte Waldbäume sind regelmäßig zu entfernen.

Abgabe eines Gartens

Die Absicht einen Garten abzugeben muss dem Vorstand im Voraus gemeldet werden. Es ist ein Wertgutachten durch einen Wertschätzer des Dachverbands zu erstellen, wobei die Kosten vom Pächter zu tragen sind. Vom Vorstand wir eine Warteliste geführt, die dem Anmeldedatum nach abgearbeitet wird.

Bauliche Maßnahmen

Bauliche Maßnahmen (Neubau, Umbau, umfangreiche Renovierung) müssen genehmigt werden. Diese Genehmigung wird kostenpflichtig von der Baukommission des Kreisverbands erteilt. Die dafür anfallenden Kosten müssen vom Antragsteller übernommen werden. Vor der Weiterleitung an die Baukommission erfolgt eine Prüfung auf Genehmigungsfähigkeit durch den Vorstand. Dazu ist eine umfassende Skizze mit Beschreibung abzugeben.
Die Festlegungen in der Bauordnung des Kreisverbandes Leipzig der Kleingärtner Westsachsen e.V. sind einzuhalten. Diese findet man auf deren Website http://www.kleingarten-leipzig.de

Regelungen im KGV (PDF)